
Nach der Auswahl und Buchung eines Wohnraums, der Besprechung der Kosten, der Art und des Zeitpunkts aller Zahlungen wird die erste Zahlung geleistet und ein vorläufiger Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen. Dieses Primärdokument enthält alle Bedingungen der Transaktion und schützt beide Parteien.
Anschließend erfolgt die vollständige Bezahlung der ausgewählten Immobilie und die Erstellung einer notariellen Urkunde über den Eintritt des Käufers in die Rechte des Eigentümers. Der Verkäufer übernimmt die Kosten für die Erstellung der mit der Transaktion verbundenen Dokumente. Der Käufer zahlt für die Ausführung der notariellen Urkunde.
Sowohl natürliche als auch juristische Personen können in Bulgarien Immobilien kaufen, ohne das Recht zu besitzen, ein Grundstück für ein Gebäude zu besitzen. Der erste braucht dafür einen ausländischen Reisepass, der zweite braucht die Gründungsdokumente eines bulgarischen Unternehmens (um den Status einer juristischen Person in Bulgarien zu erlangen, muss man ein Unternehmen im Land registrieren. Das Verfahren ist nicht kompliziert, dauert 3 bis 5 Werktage und erfordert ein Minimum an Dokumenten).
Nur bulgarische juristische Personen haben das Recht, Grundstücke für die Bebauung zu erwerben (in solchen Fällen können ausländische juristische Personen und natürliche Personen Gründer sein).
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